Die rechtsphilosophische Severologie der Corona-Maßnahmen dirimiert sich wie folgt:
1. Ein Lockdown ist eine defensive und temporäre Einschränkung der Grundrechte. Der Bürger wird nicht seiner Freizügigkeit beraubt, sondern nur daran gehindert, bestimmte Orte (potenzielle Infektionsherde) aufzusuchen. Der Zwang dieser Maßnahme ist indirekt (deshalb ist sie defensiv).
2. Eine Maskenpflicht ist eine defensive und theoretisch zeitlich unbegrenzte Maßnahme. Der Bürger verliert einen geringen Teil der Lebensqualität für das größere Gut der Erhaltung des öffentlichen Raums in einer Pandemie. Die Gefahr für die Grundrechte besteht darin, dass eine Maskenpflicht nicht mehr abgeschafft wird oder präemptiv wieder eingeführt werden kann.
3. Eine Quarantäne ist eine offensive und temporäre Einschränkung der Grundrechte: dem Bürger wird die Bewegungsfreiheit für einen bestimmten Zeitraum entzogen. Er darf sich nicht mehr frei bewegen mit der Ausnahme der Unzugänglichkeit bestimmter Orte wie in einem Lockdown, sondern befindet sich unter Hausarrest bzw. in Haft.
4. Eine Impfpflicht ist eine offensive und zeitlich unbegrenzte
Einschränkung der Grundrechte. Eine Impfung kann nicht rückgängig
gemacht werden; was in den Körper gesprizt wird, entfaltet seine Haupt-
und Nebenwirkungen. Selbst wenn die Nebenwirkungen nach Ansicht
qualifizierter Experten gering sind, wird im Prinzip das Recht auf
körperliche Unversehrtheit verletzt. In einem Rechtsstaat, in dem die
Todesstrafe nicht mehr praktiziert wird, darf dieses Recht nur gegenüber
sich gegen ihre Verhaftung wehrenden Verbrechern außer Kraft gesetzt
werden.
Nach dem tatsächlichen Schaden kann ein Lockdown durchaus die Maßnahme mit der höchsten Severität werden (Vernichtung wirtschaftlicher Lebensgrundlagen). Das dauerhafte Tragen einer Maske ist ungesund. Eine Quarantäne ist emotional anstrengend, weil das psychologische Bedüfnis nach Freizügigkeit durchaus groß ist. Eine Impfpflicht mit zwei bis vier obligatorischen Impfungen könnte die mildeste Maßnahme sein. Doch das sind keine rechtsstaatlichen Prinzipien; ein Staat, der spekulativ-utilitaristisch entscheidet, behandelt seine Bürger nicht wie Rechtssubjekte, sondern wie Objekte.